Hygienekonzept 28.08.21
Formulare
HYGIENEKONZEPT
des TSV 1907 Odenhausen/Lahn e.V.
Stand: 31. August 2021
INHALT
1. Allgemeine Regelungen
2. Trainingsbetrieb in Hinblick
auf den Inzidenz-Wert
3. Spezifische Regelungen
a) Wettkampfturnen
b) Allgemeines Turnen
c) Kinderturnen
d) Eltern-Kind-Turnen
e) Gymnastikgruppen
f) Volleyball
1. Allgemeine Regelungen
I) Grundsätzliches
- Am Übungsbetrieb kann nur teilnehmen, wer gesund ist. Bei Husten, tropfender Nase,
Kopfschmerzen, Unwohlsein, Geruchs- und Geschmacksverlust oder Fieber (auch bei anderen
Personen aus dem gemeinsamen Haushalt) sollte dringend auf eine Teilnahme verzichtet
werden.
- Nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet (In- oder Ausland) ist die Teilnahme am
Übungsbetrieb für 14 Tage untersagt.
- Zur Nachverfolgung von Infektionsketten wird eine Anwesenheitsliste zu führen.
- Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühstens nach 14 Tagen und mit
ärztlichem Zeugnis wieder am Übungsbetrieb teilnehmen. Der Verein bittet hier um eine
schnelle Benachrichtigung.
- Das Hygienekonzept richtet sich an die aktuellen Empfehlungen des Hessischen
Turnverbands.
II) Distanzregelungen
- Die Trainingsgruppen sollen möglichst klein gehalten werden. Auf nicht teilnehmende
Zuschauer und wartende Eltern sollte möglichst verzichtet werden.
- Ein Mindestabstand von 1,5m ist beim Betreten und Verlassen der Halle einzuhalten.
- Bei einem Gruppenwechsel ist genügend Zeit einzuplanen, sodass sich die Gruppen nicht in den
Umkleidekabinen treffen.
- Die Teilnehmenden erscheinen möglichst bereits in Sportkleidung zu den Übungsstunden und
verlassen danach umgehend die Halle.
- Die Ablage persönlicher Gegenstände (z.B. Sporttasche, Trinkflasche) erfolgt in einer pro
Person zugewiesenen „Zone“, die durch einen Gymnastikreifen auf der Bühne gekennzeichnet
wird.
- Während des Übungsbetriebs ist ebenfalls auf einen Mindestabstand zu achten, sofern es die
Situation zulässt.
- Die Eltern werden gebeten keine Fahrgemeinschaften zu bilden.
III) Körperkontakte auf ein Minimum reduzieren
- Der Trainingsbetrieb darf aufgrund der aktuellen Vorgaben mit Körperkontakt stattfinden.
- Partnerübungen sollten dennoch auf ein Minimum reduziert werden.
- Taktile Korrekturen und Hilfestellungen zur Übungsausführung durch die Übungsleitenden sind
unverzichtbar.
IV) Hygieneregeln einhalten
- Der Verein stellt Seife, Papierhandtücher, Hand- und Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Beim Betreten und Verlassen der Halle sind die Hände gründlich zu reinigen.
- Es ist ein Handtuch zum Abtrocknen der Hände mitzuführen.
- Es wird auf die Hust- und Nies-Etikette hingewiesen.
- Während des Trainings sollte für Frischluft gesorgt werden (Fenster kippen). Vor und nach dem
Training sollte für eine gründliche Durchlüftung gesorgt werden. Zwischen zwei Gruppen sollte
ca. 15 Minuten gelüftet werden.
- Nichtteilnehmende Zuschauer und Eltern tragen bitte im gesamten Gebäude einen MundNasen-Schutz, falls das Betreten der Halle notwendig ist.
V) Umkleidekabinen und Duschen
- Die Umkleidekabinen und Duschen sollten möglichst nicht benutzt werden.
- Es wird auf den Mindestabstand hingewiesen.
- Es ist für ausreichend Frischluft zu sorgen.
2. Trainingsbetrieb in Hinblick auf
den Inzidenz-Wert
Die Durchführung des Trainingsbetriebs ist abhängig vom Inzidenz-Wert des Landkreises Gießen und den
damit verbundenen (aktuell gültigen) Regelungen des Landes Hessen.
Informationen zu den aktuellen Regelungen für den Trainingsbetrieb, auch in Hinblick auf
Negativnachweise, sind bei den Übungsleitenden zu erfragen. Als zentraler Ansprechpartner gilt der
Vereinsvorsitzende (Kontaktdaten: siehe unten).
3. Spezifische Regelungen
a) Wettkampfturnen
- Für die Gymnastik sind ausreichend große Handtücher als Unterlage, sowie ein Handtuch zum
Abtrocknen der Hände und zum Abwischen von Schweiß mitzubringen.
- Nach dem Gerätewechsel sind die Hände gründlich zu reinigen.
- Der Mindestabstand zwischen den Kindern ist während der Turnstunde nicht umsetzbar.
- Trinkflaschen sind ausreichend zu kennzeichnen, damit es zu keinen Verwechslungen kommt.
b) Allgemeines Turnen
- Der Mindestabstand zwischen den Kindern ist während der Turnstunde nicht umsetzbar.
- Das Essen in der Halle ist untersagt. Trinkflaschen sind ausreichend zu kennzeichnen, damit es
zu keinen Verwechslungen kommt.
- Die Eltern werden gebeten, die Kinder vor der Halle abzugeben und abzuholen.
c) Kinderturnen
- Der Mindestabstand zwischen den Kindern ist während der Turnstunde nicht umsetzbar.
- Um die Personenzahl in der Halle so gering wie möglich zu halten, sollten die Eltern lediglich
die Kinder in der Halle abgeben und anschließend wieder verlassen.
- Ein „Warten“ der Eltern in der Umkleidekabine während des Trainings ist nicht gestattet.
- Das Essen in der Halle ist untersagt. Trinkflaschen sind ausreichend zu kennzeichnen, damit es
zu keinen Verwechslungen kommt.
- Am Ende der Turnstunde achten die Eltern bitte beim Abholen der Kinder auf den
Mindestabstand und warten vor der Halle.
- Die Eltern tragen bitte einen Mund-Nasen-Schutz, während sie sich im Gebäude aufhalten.
- Es wird um An- und Abmeldungen gebeten.
d) Eltern-Kind-Turnen
- Der Mindestabstand zwischen den Kindern kann während der Turnstunde nicht garantiert
werden.
- Spuckreste von Kindern auf den Geräten sind von den Eltern zu reinigen.
- Das Essen in der Halle ist untersagt.
- Das Singen ist untersagt.
- Das Kind darf nur von einem Elternteil begleitet werden.
e) Gymnastikgruppen
- Es ist ein ausreichend großes Handtuch als Unterlage mitzuführen.
- Die Kleingeräte sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren.
f) Volleyball
- Während des Trainings ist für ausreichend Frischluft zu sorgen.
- Der Ball darf nicht mit dem Kopf gespielt werden.
- Vor und am Ende des Trainings sowie zwischen den einzelnen Spielen werden die Hände der
Teilnehmenden sowie der Ball gereinigt/desinfiziert.
- Es ist ein Handtuch zum Abwischen des Schweißes mitzuführen.
Bei Fragen oder Hinweisen:
Peter Größer
Im Keul 2, 35457 Lollar; 06406/8344485; pecojo@web.de